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Wirklich ein Schnäppchen?
Wirklich ein Schnäppchen?
Veraltete Kindersitze – große Gefahr
Bei alten Kindersitzen gibt es zwei große Probleme:
1. Veraltete Technik: Ein Produkt, das vor fünf Jahren noch top war, ist dies heute mit Sicherheit nicht mehr. Laufender technischer Fortschritt schützt immer effizienter vor Unfallfolgen, neuere Sicherungssysteme bieten auch mehr Komfort.
2. Gebrauchsschäden und Manipulationen: Ob Schultergurte, die nach dem Waschen des Bezugs falsch eingehängt werden, Sitz-schalen, die nach einem Sturz auf den harten Kellerboden unsichtbare Strukturrisse auf-weisen oder gar bereits höchster Belastung ausgesetzte „Unfallsitze“ – Veränderungen des Sicherungssystems erhöhen das Risiko des Kindes im Fall eines Unfalls.
Checkliste Secondhand-Sitze
Es gibt genügend gute Gründe, gerade bei Kindersitzen nicht zu sparen. Soll oder muss dennoch ein gebrauchter Sitz zum Einsatz kommen, dann bitte nur nach folgenden Richtlinien:
- ECE-Norm R44/03 oder R44/04: Das ECE-Prüfzeichen muss auf jedem Kindersitz angebracht sein. Die Prüfnummer muss mit 03 oder 04 beginnen. Mit 02 oder gar 01 beginnende Nummern bezeichnen veraltete Sitzmodelle, die nicht mehr verwendet werden dürfen.
- Gut gebaut und gut beraten: Übernehmen Sie nur Markenprodukte mit verlässlicher Ersatzteil-versorgung und Kundenberatung durch den Hersteller.
- Maximal vier Jahre: Kindersitze für Babys und Kleinkinder sollten bei Übergabe nicht älter als vier Jahre sein (gilt für die Gruppen 0+/1).
- Komplettpaket: Bedienungsanleitung – bitte vor dem Kauf lesen! –, einwandfreie Funktion aller beweglichen Teile und vollständiges Zubehör sind das A & O. Fehlen Bauteile oder scheinen Teile beschädigt oder nicht funktionstüchtig, lieber Hände weg!
- Vertrauenssache: Von enormem Vorteil ist ein Sitz, über dessen Vorgeschichte man Bescheid weiß und dessen Vorbesitzer man persönlich kennt. Lassen Sie sich vom Vorbesitzer die Unfallfreiheit des Sitzes bestätigen.
- Wertvolle Information: Holen Sie Informationen über den Hersteller und dessen Empfehlungen ein!
- Perfekte Passform: Auch der gebrauchte Sitz muss zu Kind und Auto passen – genauso wie ein neuer. Auch die Montage des „Gebrauchten“ unbedingt vor Kauf bzw. Übernahme ausprobieren!
- Unter der Lupe: Gebrauchte Sitze können auch an bestimmten Stützpunkten der Autofahrerclubs durch geschulte Mitarbeiter überprüft werden.
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Entscheidende Unterschiede - was alten Sitzen fehlt:
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Schutz durch das Gesetz
In Österreich ist nicht nur der gewerbliche, sondern auch der private Handel mit gebrauchten Kindersitzen, die nicht mindestens die Normversion ECE 44/04 erfüllen, bei bis zu EUR 5.000,- Euro Strafe gesetzlich verboten.
Autokindersitz.at stellt allen Webseiten-Verantwortlichen, auf deren Internetseiten gebrauchte Kindersitze angeboten werden, einen Warnhinweis in Form eines Signets zur Verfügung. Damit sollen Eltern darauf hingewiesen werden, beim Kauf eines gebrauchten Kindersitzes unbedingt auf die entsprechende Sicherheitsnorm zu achten. Mehr dazu auf finden Sie HIER
Experten-Empfehlung: Sparen, wo's geht – aber nicht bei der Sicherheit: Lieber Secondhand-Jeans als ein zweitklassiger Kindersitz!
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