Verwendungspflicht für Kindersitze verschärft
Ab 1. Jänner 2007 haben Kindersitze die nach den mehr als 10 Jahre alten Normenversionen ECE 44/02 oder gar 44/01 geprüft sind nichts mehr im Auto verloren. Diese Sitze sind technisch derart veraltet dass der Gesetzgeber deren Nutzung wie auch den Weiterverkauf bei Strafe untersagt hat. Hier finden Sie detaillierte Infos zur Kindersitznorm ECE 44.
Die Version nach der ein Kindersitz zugelassen ist erkennt man am ECE-Prüfzeichen welches an jedem geprüften Kindersitz vorhanden sein muss.
Wer solche Erbstücke, die meist deutlich älter als das Fahrzeug sind, weiterverwendet riskiert nicht nur seinen Führerschein sondern vor allem die Gesundheit seines Kindes.
Kinder im Auto nicht bestmöglich zu sichern ist kein Kavaliersdelikt sondern passive Kindesmißhandlung.
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